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   OLG Hamm, 10.12.2014 - 10 WF 259/14   

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https://dejure.org/2014,110219
OLG Hamm, 10.12.2014 - 10 WF 259/14 (https://dejure.org/2014,110219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2014 - 10 WF 259/14 (https://dejure.org/2014,110219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 10 WF 259/14 (https://dejure.org/2014,110219)
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  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2014 - 10 WF 259/14
    Dies erfordert, dass die gerichtliche Umgangsregelung oder der gerichtlich gebilligte Vergleich (§ 156 Abs. 2 FamFG) genaue und erschöpfende Bestimmungen über Art, Ort und Zeit des Umgangs mit dem Kind enthalten muss (BGH FamRZ 2012, 533).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2014 - 10 WF 259/14
    Mit der in den Vollstreckungstitel aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass der Verstoß gegen den Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen kann (BT-Drucks. 16/6308 S. 218; BGH FamRZ 2011, 1729).
  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2014 - 10 WF 259/14
    Fehlt der Warnhinweis, können Ordnungsmittel nicht festgesetzt werden, weil der Hinweis Voraussetzung der Vollstreckung ist (BVerfG NJW 2011, 2347).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 13 WF 55/10

    Vollstreckung von Umgangsregelungen in Übergangsfällen; Kostenentscheidung ein

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2014 - 10 WF 259/14
    Für ein zurückliegendes Verhalten kann dagegen der Warnhinweis nachträglich nicht erfolgen, weil sich der Hinweis nicht mehr wirksam auf einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt erstreckt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2010, 1838; Musielak/Borth, FamFG, 4. Aufl., § 89 Rn. 5).
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